Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese AGB sind Bestandteil jedes Beherbergungsvertrages welchen der Gast mit der Appartementvermietung “EigenArt Appartements Berlin” – nachstehend “EIGENART” abgekürzt- abschließt und gelten bei Buchung als anerkannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind in keinem Fall erlaubt. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch EIGENART zustande. EIGENART steht es frei, die Appartementbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind EIGENART und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er EIGENART gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus den Buchungen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. EIGENART ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von EIGENART zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von EIGENART an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die Preise können von EIGENART geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung von EIGENART oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und EIGENART dem zustimmt.
5. Rechnungen von EIGENART ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. EIGENART ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
6. EIGENART ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen Forderung gegen über einer Forderung von EIGENART aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von EIGENART. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von EIGENART zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen EIGENART und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von EIGENART auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber EIGENART ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Appartements wird EIGENART die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Appartements sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen.
V. Rücktritt von EIGENART
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist EIGENART in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Appartements vorliegen und der Gast auf Rückfrage von EIGENART auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von EIGENART gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist EIGENART ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist EIGENART berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere von EIGENART nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Appartements unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; • EIGENART begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Appartements in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von EIGENART zuzurechnen ist; • eine Unter- oder Weitervermietung vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt von EIGENART entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. VI. Appartementbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 1. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Appartements besteht nur bei schriftlicher Bestätigung. 2. Gebuchte Appartements stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat ohne vorherige Absprache keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann EIGENART aufgrund der verspäteten Räumung des Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
VII. Haftung von EIGENART
1. EIGENART haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn EIGENART die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EIGENART beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von EIGENART beruhen. Einer Pflichtverletzung von EIGENART steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von EIGENART auftreten, wird EIGENART bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet EIGENART dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten. Wertgegenstände können im Appartementsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.
3. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. EIGENART übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Hierfür wird jedoch keine Haftung übernommen.
4. Haftung bei Fahrradvermietung
Der Gast haftet für die überlassenen Mieträder nach den Grundsätzen des BGB. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen sowie der Verlust der Mietsache gehen zu Lasten des Gasts. Der Verlust des gesamten Fahrrades oder einzelner Teile sowie Beschädigungen oder Schadensfälle sind uns sofort anzuzeigen.
Eine Haftung von EIGENART auf Sach- und Personenschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung von EIGENART zurückzuführen sind. Die Haftung des Gasts erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung.
Pflichten des Gasts
Der Gast überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Mängel unverzüglich mit.
Etwaige Beanstandungen sind schriftlich zu vermerken. Der Gast hat das Fahrzeug sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugenüblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten um Schäden zu vermeiden.
Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen bzw. – soweit dieses aus fahrzeugbedingten Gründen ausscheidet – sonst sicher zu verwahren. Eine Rückgabe des Fahrrades erfolgt ausschließlich am Sitz von EIGENART. Nur nach vorheriger kann ein anderer Rückgabeort vereinbart werden.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Appartementaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von EIGENART.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Fälle ist der Sitz von EIGENART.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Appartementaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.